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Monika Hutwelker: Zur Einrichtung einer Pflegekammer
Eine Pflegekammer dient nicht zur Professionalisierung der Pflegeberufe
Mit dem Erlass des neuen Krankenpflegegesetzes (16.7.2003) und der
darinliegenden Chance für den Pflegeberuf den Gegenstandsbereich Pflege
wissenschaftlich zu fundieren, verstärken sich erneut die Forderungen
nach der Errichtung einer Pflegekammer.
Fragt man jedoch, was mit diesem Ansinnen an Hoffnungen und Erwartungen
verbunden ist, wird deutlich, dass es im Kern um machtpolitische
Interessen geht. So erhofft man sich mit der Errichtung einer
Pflegekammer ein verbrieftes gesellschaftliches Mandat zu erhalten, um
mit hoheitlichen Mitteln vor allem Ordnungs-, Kontroll- und
Sanktionsfunktionen gegenüber der Berufsgruppe der Pflegenden ausüben
zu können, um, wie sich Herr R. Höfert vom Deutschen Pflegeverband 1999
auf dem Symposium zum Thema “Tag der Pflegekammer“ äußerte, die
Bevölkerung vor gefährlicher Pflege zu schützen. Auch für Frau Prof.
Dr. E. Kellnhauser ist dies der entscheidende Grund, so dass über
Fachpersonen innerhalb der Kammer einheitliche Standards für Ausbildung
und Praxis von Pflegehandeln erarbeitet und kontrolliert werden würden,
an welchen sich folglich alle beruflich Pflegenden als
Pflichtmitglieder der Kammer zu orientieren und ihr Pflegehandeln
auszurichten hätten. Folgt man im weiteren der Logik dieser
Argumentationsstruktur, befördere zum einen eine Pflegekammer die
Qualitätssicherung der Pflege und zum anderen die Professionalisierung
des Berufsstandes Pflege.
Wohin will die Pflege?
Grundsätzlich ist bezüglich des geführten Diskurses zu bemerken, dass
zwei kategorial unterschiedliche Handlungslogiken, das
organisationslogische eher bürokratische Handeln und das
professionslogische Handeln, vermengt werden.
Unter einem nach organisationslogischen Gesichtspunkten operierenden
Handeln versteht man das Bemühen, die Pflegetätigkeit
Qualitätskriterien, die i.d.R. aus betriebswirtschaftlichen
Überlegungen gewonnen werden, zu unterziehen. Dabei versucht man die
Pflegepraxis, vor allem handwerkliche Routinen und Arbeitsabläufe, über
sogenannte Qualitätsstandards festzuschreiben, die eine
Qualitätssicherung in der Pflege intendieren und als
Handlungsanweisungen ggf. als Dienstanweisungen in den Arbeitsalltag
Eingang finden sollen. Dieser Logik folgend bedeutet eine
„professionell“ ausgeführte pflegerische Tätigkeit eine ingenieuriale -
immer gleich gute - Anwendung von Pflegeroutinen am Pflege-bedürftigen.
D.h. die beruflich Pflegenden hätten auf vorhandem Wissen aufruhende
festgelegte Pflegestandards zu übernehmen und zu applizieren, da ihnen
die Entscheidung– und Begründungsverpflichtung für richtige Pflege
obliegt, während hingegen der Pflegebedürftige defizitortierntiert
pflegerische Hilfe empfängt, so dass das, was von ihm nicht mehr
gekonnt oder geleistet werden kann, von den Pflegepersonen
standardgemäß übernommen wird. Kategorial könnte ein solches
pflegerisches Handeln als ein Helfen im Sinne eines
abhängigkeitsfördernden Intervenierens betrachtet werden. Die Aufgabe
der an Fachhochschulen etablierten Pflegestudiengänge wäre in diesem
Zusammenhang die Generierung oder Fundierung einer pflegerischen
Wissensbasis, deren Kern die Beschäftigung mit Organsiationstrukturen,
Qualitätskriterien, Kennzahlen und quantitativen Messverfahren
beinhaltet, also eine Art „Verwaltungsdisziplin“, die sich nur marginal
mit dem eigentlichen Gegenstandsbereich der Pflege beschäftigt. Damit
folgt die Ausrichtung des Pflegesberufes einem heute vorherrschenden
Trend der Technokratisierung, der in vielen verschiedenen Berufsfeldern
zu beobachten ist und beabsichtigt eine Statussicherung durch
„Professionalisierung“ im Sinne einer expertokratischen Spezialisierung
der Expertise, in der das Wort Professionalisierung eigentlich
missbräuchlich verwendet wird. An einer Expertisierung – als Ausdruck
eines Statusgeschäftes – können grundsätzlich alle Berufe teilhaben,
deren Vorantreiben einer Expertisierung tendenziell auf Initiative
einer Ministerialbürokratie beruht, also „von oben“ vorgesehen ist.
Im Gegensatz dazu kennzeichnet ein professionslogisches Handeln eine
pflegerische Handlungspraxis, die eine stellvertretende helfende
Intervention vorsieht, indem sie über die routinisierte Seite der
wissenschaftlich begründeten Wissensbasis hinaus eine je konkrete
einzelfallspezische Hilfestellung bietet, die an den selbstständigen
Bewältigungsfähigkeiten und Autonomiepotentialen des Pflegebedürftigen
ansetzt, diese nutzt und befördert. Denn wenn man professionelles
Handeln in seiner Grundstruktur definiert, meint dies den harten Kern
der Anforderung an professionelles Berufshandeln als einerseits
universalisierte Regelanwendung von Wissen auf wissenschaftlicher Basis
und andererseits ein sinnhaftes Fallverstehens. D.h. es geht hier um
die Fähigkeit, wissenschaftlich fundierte und abstrakte Kenntnisse in
konkreten Situationen angemessen anwenden zu können.
Das hier angesprochene Regelwissen ist dabei ein Wissen, das sich von
Meinung, Illusion und Glauben durch seinen objektiven Wahrheitsgehalt
unterscheidet, welches intersubjektiv (also egal welche Person pflegt,
Pflegeperson unabhägig), methodisch abgesichert und systematisch gilt
und als wissenschaftliches Wissen ausgewiesen werden kann.
Folglich hat der professionell Handelnde eine größere
Begründungskompetenz, die sein Handeln natürlich wiederum unter eine
stärkere Begründungsverpflichtung als den Nicht-Professionellen oder
Laien setzt und müsste gleichzeitig auf bestimmte Verhaltensregeln
verpflichtet sein, die allgemein als “code of ethics” bezeichnet
werden. Der professionelle Eingriff ist also darauf spezialisiert, an
konkreten Handlungsproblemen akut gewordene Krisen des
Pflegebedürftigen, etwa bezüglich seiner Gesundheitsvorstellungen und
Alltagsbewältigung, Krisenlösungen zu erarbeiten und anzubieten. Die
stellvertretende Krisenlösung erfolgt somit als eine je konkrete
fallspezifische Problemlösung auf der Basis eines kodifizierten
methodisierten Wissens und ist wesentlich durch die
Nicht-Standardisierbarkeit gekennzeichnet, indem die Hilfe der
expertenhaften Intervention in einem Arbeitsbündnis mit einem
Pflegebedürftigen im praktischen Vollzug einer zu provozierenden
Selbsthilfe selbst liegt. Die Grundannahme der
„Nicht-Standardisierbarkeit“ professionellen Handelns weist darauf hin,
dass im Handlungskontext wegen der Fallspezifität keine vollständigen
Lösungsstandards vorliegen können.
Für eine dieser professionellen Handlungslogik sich verpfichtet
sehenden Pflegewissenschaft besteht also die Herausforderung darin,
dass sie in ihrem Diskurs nicht das überholte Aufgabenverständnis der
Pflege widerspiegelt und die jahrzehntelange eigene Minderbewertung der
Pflege als "ärztliche Assistenzaufgabe" ungewollt reproduziert.
Vielmehr hat sie sich der Sache selbst zu stellen und sich des
Gegenstandes der Pflege anzunehmen, was bisher nur rudimentär geschehen
ist.
D.h. es müsste der Pflegewissenschaft um die Fundierung des
pflegerischen Handelns gehen, indem eigenständige Problemdefinitionen
und Gegenstandsbestimmungen erfolgen, so dass einzelne Phasen des
Krankheitsverlaufes und der damit verbundenen
Bewältigungs-anforderungen und die Besonderheiten des Hilfe- und
Pflegebedarfes den Fokus bilden. Die praxisentlastet gewonnenen
Erkenntnisse können folglich auf der Ebene von Praxis wiederum als
Routinen in das Handeln Eingang finden, sofern ein kollegialer Diskurs
möglich wird. Vor diesem Hintergrund bestünde tendenziell unter
Einbeziehung der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Möglichkeit, dass
sich die Pflegewissenschaft sogar zu einer vollgültigen Profession im
Sinne der Einheit von Forschung und Lehre entwickelte, wenn sie sich
gleichzeitig ähnlich wie die Natur- und Gesellschaftswissenschaften an
der Universität etablierte.
Hingegen steht die gegenwärtige Entwicklung des Pflegeberufes mit der
Tendenz der Verfachhochschulung der zuvor skizzierten Möglichkeit
diametral entgegen, da sie in ihrer Logik eine Trennung von Theorie und
Praxis vorsieht. So wird auf der einen Seite an der eher praktischen
Ausbildung der Pflegenden an Fachschulen festgehalten und auf der
anderen Seite hiervon losgelöst mit der Pflegewissenschaft an
Fachhochschulen eine Institution zur Entwicklung und Bereitstellung von
Theorien eingerichtet, die nicht mehr an die Fallorientierung
rückgekoppelt ist. Damit wird ein neuer beruflicher Zweig konstruiert,
der im eigentlichen Sinne keine Wissenschaft ist, sondern einem
Ingenieurstudium oder einer Technikerausbildung gleicht. Folglich
bliebe die Fachschulausbildung der Pflegenden und damit die
Pflegepraxis weiterhin, wegen fehlender wissenschaftlicher Kompetenz,
weitgehend professionalisierungsbedürftig.
Was bringt eine Pflegekammer unter den zuvor explizierten Handlungslogiken?
Unabhängig davon, dass ein Kammersystem immer eine Exklusion von
bestimmten Tätigkeitsbereichen beinhaltet, also Ausdruck von Abgrenzung
ist, kann eine bürokratische Organisation kein Wissen auf
wissenschaftlicher Basis im Sinne von standardisiertem Regelwissen
erarbeiten. Was die Fachpersonen der Kammer allenfalls erarbeiten
können, sind Verfahrensanweisungen und Empfehlungen zu standardisierten
Handlungsabläufen, wie sie derzeit über die verschiedenen
Zertifizierungsverfahren z.B. DIN EN ISO 9001 für betriebliche
Ablaufstrukturen erfolgen.
Würde man „heute“ die Errichtung einer Pflegekammer initiieren, hätte
man analog der organisationslogischen Handlungsstruktur einen
Verwaltungsapparat geschaffen, der das Pflegehandeln auf dem
derzeitigen Wissensstand festschreibt, indem durch Standardisierungen
reglementierend eingegriffen würde. Eine solche Pflegekammer wäre dann,
wie die Handwerkskammer, eine Organisation, die durch ihre Vorgaben
handwerkliche Pflegeroutinen lenkt und das Handeln der beruflich
Pflegenden technokratisch nach „TÜV-Logik“ überprüft. Dieser Logik
folgend, erübrigt sich ferner jegliche Bestrebung der
wissenschaftlichen Fundierung von Pflegehandeln, das die
Pflegewissenschaft als Wissenschaft obsolet werden ließe. Da schon
heute derartige Organisationsstrukturen im Gesundheitswesen zur genüge
etabliert sind, erübrigt sich auch die Errichtung einer Pflegekammer.
Zu nennen wären für die Pflegeberufe der medizinische Dienst der
Krankenkassen, der Feststellungen bezüglich des Pflegebedarfes im
ambulanten Bereich vornimmt, die Bezirksregierungen, die die Ausbildung
der Pflegenden kontrollieren, reglementieren und überwachen und die
Pflegereferate der Landesregierungen in den Gesundheitsministerien und
Krankenhausgesellschaften, die sich um Standardisierungen der
pflegerischen Handlungspraxis in Zusammenarbeit mit der Berufsgruppe
der Pflegenden in den einzelnen Berufsverbänden bemühen (wie der
unlängst entstandene Dekubitusexperten-Standard).
Kehrseitig hierzu könnte argumentiert werden, dass die Errichtung einer
Pflegekammer in Analogie zu einer Ärztekammer schon deshalb sinnvoll
wäre, weil die Autonomie der Pflegenden als Berufsgruppe über
Vorbehaltsaufgaben gesichert werden müsse. Die Ärztekammer ist
ideengeschichtlich ein Kind der Aufklärungsphilosophie und etablierte
sich als solche im 19. Jahrhundert als Gegenentwurf zum absolutistisch
regierten Staat, von dem man sich emanzipieren wollte und mit ihr eine
größere Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des ärztlichen
Berufsstandes zu sichern beabsichtigte. Dennoch ist zu bemerken, dass
die Medizin schon ärztliche Profession war, bevor sie sich zur
Sicherung der professionslogisch notwendigen Handlungsfreiheit, die auf
wissenschaftlichem Wissen fusst und durch dieses zweifelsfrei
begründbar ist, die Organisationsform der Kammer im Sinne eines
Berufsverbandes gewählt hat. Die Ärztekammer ist strukturlogisch somit
ein Verband von professionellen Berufsangehörigen, der intentional
deren Zusammenhalt sichert und sich als „professional association“ für
den tiefwurzelnden „esprit de corps“ verantwortlich sieht.
Schlußbemerkung
Die Chance für eine Professionalisierung und damit die Transformation
von beruflicher Pflege von einem Assistenzberuf zu einem eigenständigen
Dienstleistungsberuf im Sinne einer Profession – sofern die beruflich
Pflegenden sich für diesen Weg entscheiden - ist dann meiner Meinung
nach nicht mehr in Debatten um Abgrenzung oder Emanzipation von
der ärztlichen Profession zu führen, oder nur im Sinne einer
Modeerscheinung im Trend „professionalisation for everyone“ (zur
Befriedigung “privater“ Autonomie der Berufsangehörigen) zu bewerten,
sondern liegt wesentlich darin, wie es gelingt, das Pflegehandeln
selbst in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen.
Das heißt, es geht nicht darum einem Ideal nachzulaufen und allein mit
der Errichtung einer Pflegekammer die formalen Voraussetzungen zu
schaffen und dann zu glauben, dass damit Pflege autonom würde oder dass
dadurch Pflege professionell sei oder werde, sondern Pflegehandeln muss
beschrieben, evaluiert und auf eine wissenschaftliche Basis gestellt
werden.
Damit eine Professionalisierung von professionalisierungsbedürftigem
Pflegehandeln gelingen kann, bedarf es also der im engeren Sinne
wissenschaftlichen Kompetenz des Verständnisses von Theorien und der
Verfahren ihrer Konstruktion sowie der Logik ihrer strikten Anwendung
und eine hermeneutische Kompetenz des Verstehens eines konkreten
Einzelfalles und der Fähigkeit der fallspezifischen Brechung der
Routinen in der Sprache des Falles, so dass die Hilfestellung außerhalb
des Bereichs reiner deduktiver Theorieanwendung liegt. Folglich
bedürfte es hierzu notwendig einer hinreichenden
pflege-wissenschaftlichen Fundierung. Denn in dem Maße, in dem die
stellvertretende pflegerische Hilfestellung auf eine ausgewiesene
Expertise rückführbar und als solche begründbar ist, lässt sich auch
dem dem Pflegehandeln unterstellten Widerspruch zwischen
Alltagsorientierung der Tätigkeiten und der „Jedermannsqualifikation“
auf der einen Seite und professioneller Spezialisierung der beruflichen
Tätigkeit auf der anderen Seite begegnen. Erst wenn ein
Professionalisierungsprozess stattfindet, also quasi „von unten“ aus
der Berufsgruppe der Pflegenden wächst bzw. von statten geht, kann
meines Erachtens über eine etwaige Pflegekammer oder eine andere
zeitgemäßere Organisationsform nachgedacht werden, die mit einem
professionellen Pflegehandeln im eigentlichen Sinne vereinbar wäre.
Autorin: Monika Hutwelker, Studium: MA Soziologie/Pädagogik (01/04
abgeschlossen), Leitende Lehrerin für Pflegeberufe an den Katharina
Kasper Kliniken in Frankfurt, Mitglied im Beirat der Stiftung Bildung
im KKVD
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